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Allgemeines zu Dienstreisen

Definition einer Dienstreise:

Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer

  • außerhalb seiner ortsgebundenen, regelmäßigen Arbeitsstätte
  • außerhalb seiner Wohnung
  • beruflich
  • vorübergehend tätig wird.

Auslandsdienstreisen sind Dienstreisen bei denen ein Grenzübertritt  zwischen dem Inland und dem Ausland stattfindet, sowie Reisen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.

Die allgemeinen Hintergrundinformationen zum Thema Dienstreisen sind in Österreich und Deutschland sehr umfassend.

Da es in diesem Bereich durch gesetzliche Anpassungen laufend Änderungen geben kann, wird hier auf externe Internetseiten verwiesen, welche die jeweilige Rechtsgrundlage dokumentieren.

Allgemeine Infos Österreich:

http://help.gv.at/Content.Node/35/Seite.350000.html

Allgemeine Infos Deutschland:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstreise

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