Allgemeines zu Dienstreisen

Definition einer Dienstreise:

Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer

  • außerhalb seiner ortsgebundenen, regelmäßigen Arbeitsstätte
  • außerhalb seiner Wohnung
  • beruflich
  • vorübergehend tätig wird.

Auslandsdienstreisen sind Dienstreisen bei denen ein Grenzübertritt  zwischen dem Inland und dem Ausland stattfindet, sowie Reisen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.

Neben der Dienstreisen können mit dem Travel  Modul ebenfalls Fahrtenbücher und Reisemappen abgewickelt werden.
Mit dem Fahrtenbuch kann aus den eingegebenen Km-Geld Belegen (und dem daraus zugeordneten PKW Kennzeichen) eine eigene Abrechnung der gefahrenen Kilometer erstellt werden.
Die Reisemappe dient dazu, mehrere Reisen (über einen selbst definierten Zeitraum) gesammelt einzugeben bzw. genehmigen zu lassen. Dies erlaubt eine einfache und schnelle Erfassung und eine Sammelgenehmigung für mehrere Abrechnungen.

Die allgemeinen Hintergrundinformationen zum Thema Dienstreisen sind in Österreich und Deutschland sehr umfassend.

Da es in diesem Bereich durch gesetzliche Anpassungen laufend Änderungen geben kann, wird hier auf externe Internetseiten verwiesen, welche die jeweilige Rechtsgrundlage dokumentieren.

Allgemeine Infos Österreich:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/209/Seite.2090000.html

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/entgelt/dienstreise/Seite.350000.html

Allgemeine Infos Deutschland:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstreise

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